Moot Court Verfassungsrecht

Das Verfassungsrecht ist seit jeher der entscheidende juristische Maßstab für die Beantwortung wichtiger gesellschaftspolitischer Fragestellungen.

Nach dem erfolgreichen Start im Jahr 2017 hat das Hamburgische Verfassungsgericht auch im Sommer- und Wintersemester 2019 in Kooperation mit der Bucerius Law School und der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg wieder den HANSEMOOT als bundesweiten Moot Court im Verfassungsrecht veranstaltet.

An dem Hansemoot 2019 haben 15 Teams von 10 Universitäten mit insgesamt 58 Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus dem ganzen Bundesgebiet teilgenommen. Die Teams befassten sich zunächst durch die Ausarbeitung von Schriftsätzen mit einem aktuellen und hochbrisanten verfassungsrechtlichen Fall.

Bei der anschließenden mündlichen Ausscheidung im Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg am 5. November 2019 hatten die Teams die Gelegenheit, sich und Ihre Ergebnisse den Kommissionen mit renommierten Juroren aus der Praxis, darunter diverse Mitglieder von Landesverfassungsgerichten, zu präsentieren.

Nach zwei spannenden Tagen in den mündlichen Ausscheidungen entschied das Team von der Ruhr-Universität Bochum den Wettbewerb für sich und gewann den ersten Preis. Zweiter wurde das Team 3 der Universität Bonn, den dritten Platz teilten sich die Universität Trier und das Team 2 der Universität Bonn. Die Preise für die besten Schriftsätze nahmen die Universität Trier und wiederum das Team 3 der Universität Bonn mit nach Hause.

Die Preisverleihung, zu der über 150 Gäste aus der Politik, Justiz und der Rechtwissenschaft erschienen waren, fand ebenfalls am 5. November 2019 im Großen Festsaal des Hamburger Rathauses statt.

Die Gewinnerinnen und Gewinner des Hansemoot 2019 wurden durch die Präsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft, Frau Carola Veit, durch den Präsidenten des Hamburgischen Verfassungsgerichts, Herrn Friedrich-Joachim Mehmel, sowie durch die den HanseMoot begleitenden Hochschullehrer, Prof. Dr. Jörn Axel Kämmerer und Prof. Dr. Armin Hatje, geehrt.

Die Veranstalter freuen sich bereits jetzt auf eine Fortsetzung dieses bundesweiten Moot Courts im Verfassungsrecht in den kommenden Jahren.

Friedrich-Joachim Mehmel
Präsident des Hamburgischen Verfassungsgerichts

Prof. Dr. Jörn Axel Kämmerer
Bucerius Law School

Prof. Dr. Armin Hatje
Universität Hamburg

Rahmenbedingungen

Der HANSEMOOT richtet sich an Jurastudierende der ersten sechs Semester.

Neben der Teilnahme am Moot Court können Sie die Studienveranstaltungen im Sommersemester 2019 weiterhin besuchen.

Ablauf

  • 17. Mai 2019
    Ablauf der Anmeldefrist
  • 22. Mai 2019
    Ausgabe des Moot Court-Falles an die Teams unter Bekanntgabe weiterer organisatorischer Details
  • 20. September 2019
    Einreichung der Schriftsätze durch die Teams
  • 4. / 5. November 2019
    Zweitägige mündliche Ausscheidung in Hamburg, Finalrunde im Plenarsaal des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg, anschließend Empfang im Großen Festsaal des Hamburger Rathauses mit Vortrag eines renommierten Verfassungsrechtlers

Schriftsätze

Jedes Team fertigt zwischen dem 22. Mai und dem 20. September 2019 zwei Schriftsätze an: Einen Schriftsatz aus der Perspektive des Antragsstellers und einen Schriftsatz aus der Perspektive des Antragsgegners.

Diese Schriftsätze dürfen jeweils aus maximal 8.500 Wörter bestehen. Sie sollen einen konkreten Antrag und dessen rechtliche Würdigung enthalten – auf eine Darstellung des Sachverhalts können Sie verzichten.

Jeder Schriftsatz wird in anonymisierter Form durch zwei fachkundige Juroren bewertet.

Verhandlungen

Die mündlichen Verhandlungen finden am 4. / 5. November 2019 in Hamburg statt. Sie bestehen aus Vorrunden, Halbfinale und Finale. Den detaillierten Ablaufplan finden Sie zu einem späteren Zeitpunkt rechtzeitig hier.

Innerhalb von einer Stunde vertreten jeweils zwei Teammitglieder die unterschiedlichen Parteien. Nach Eingangsvorträgen besteht Gelegenheit zu Replik und Duplik vor einer fachkundigen Kommission.

Das Finale findet im Plenarsaal des Hanseatischen Oberlandesgerichts statt. Das Gewinnerteam erhält den HANSEMOOT-Pokal, der im Rahmen einer festlichen Abendveranstaltung im Großen Festsaal des Hamburger Rathauses verliehen wird.

Betreuung und Beratung

Der HANSEMOOT lebt von der juristischen Eigenleistung der studentischen Teams.

Grundsatz

Jedes Team hat die beiden Schriftsätze selbständig und ohne Beteiligung Dritter zu erstellen.

Die juristische Recherche, die Formulierung und Überarbeitung der Schriftsätze sowie das Entwickeln einer juristischen Argumentation sind nur durch die studentischen Teammitglieder durchzuführen.

Zulässige Beratungsformen

Allerdings können sich die Teams durch Dritte beraten lassen, solange deren Beratung lediglich unterstützend und ohne konkrete Beteiligung an Vorbereitung, Erstellung und Überarbeitung der Schriftsätze und ohne konkrete Beteiligung an der Entwicklung einer juristischen Argumentation erfolgt.

Die Beratung durch Dritte sollte sich auf eine abstrakte, allgemeine Beratung zu den folgenden Punkten beschränken: Arbeitsorganisation, verfassungsrechtliche Grundsätze, Recherchemöglichkeiten, Struktur von Schriftsätzen und strategisches Vorgehen.

Anmeldung

Das Anmeldeverfahren zum zweiten HanseMoot ist abgeschlossen und ein voller Erfolg.

17 Teams aus dem gesamten Bundesgebiet haben sich angemeldet - hierüber freuen wir uns sehr!

Unter den Anmeldungen befinden sich nicht nur Hamburger Teams von der Universität Hamburg und der Bucerius Law School. Auch die Universitäten aus Augsburg, Bonn, Düsseldorf, Göttingen, Greifswald, Kiel, Mainz, Münster, Trier und Leipzig schicken ihre Teilnehmer - teilweise mit mehreren Teams - ins Rennen.

Veranstaltungsort & Kontakt

Hanseatisches OLG

Ein Großteil der Veranstaltungen und insbesondere die Halbfinale und das Finale werden in den Räumlichkeiten des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg im Justizforum am Sievekingplatz ausgerichtet.

Der großzügige Plenarsaal des denkmalgeschützten Gebäudes bietet den idealen Rahmen für die Vorträge der Teams. Gleiches gilt für den Großen Festsaal des Hamburger Rathauses, in welchem die feierliche Abschlussveranstaltung stattfinden wird – unter der Schirmherrschaft von Carola Veit, der Präsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft.

Die Ehrung und Auszeichnung der siegreichen Teams erfolgt zudem unter Mitwirkung eines renommierten Verfassungsrechtlers.

Kontakt

Hamburgisches Verfassungsgericht

Sievekingplatz 2
D-20355 Hamburg

+49 (0)40 42843-2017
+49 (0)40 42843-4183

kontakt@hansemoot.de
www.hansemoot.de

Veranstalter

Der HANSEMOOT wird durch eine Kooperation ermöglicht.

Hamburgisches Verfassungsgericht
Bucerius Law School
Universität Hamburg